Für Kunden, welche Ihre Eigentumswohnung oder Gewerbeeinheit vermietet haben, führen wir auf Wunsch die Mietsonderverwaltung durch. Dadurch muss sich der Wohnungseigentümer um nichts kümmern.
Unser Aufgabengebiet in diesem Fall umfasst neben der jährlichen Betriebskostenabrechnung, die Bearbeitung der Sorgen und Beschwerden der Mieter, wie Aufnahme, Besichtigung und Abarbeitung der Mängel, Mieterhöhungen, Kautionsverwaltung und natürlich rechtliche Betreuung für Sie als Eigentümer, auch falls ein Mieter einmal mit Mietminderung drohen sollte. Unser gut ausgebildetes und geschultes Personal tritt in diesem Fall nicht nur als Mentor sondern auch als fachliche Kompetenz auf. Jede Auseinandersetzung mit dem Mieter bleibt dem Wohnungseigentümer somit erspart. Er erhält regelmäßig seine Mieteinnahmen und erhält für seine Steuererklärung eine detaillierte Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben seiner Mieteinheit.
Auf Wunsch nehmen wir seine Interessen in der Eigentümerversammlung wahr.
In den verwalteten Objekten gehören Hausgeld- und Betriebskostenabrechnungen zu den Grundleistungen. Aber auch für Objekte, die nicht von uns verwaltet werden, erstellen wir im Auftrag des Eigentümers die Betriebskostenabrechnungen.